Fristen für die Widerspruchsfrist bei der Nebenkostenabrechnung
Der Mieter hat eine Widerspruchsfrist von 12 Monaten -> ab dem Zeit der Übergabe der Nebenkostenabrechnung an den Mieter. Gemäß § 556 Abs.3 wird eine Frist von 12 Monaten dem Mieter zugesprochen, in denen er die Nebenkostenabrechnung auf ihre Richtigkeit und Korrektheit hin prüfen kann. Einwände gegen die Nebenkostenabrechnung müssen dem Vermieter somit spätestens mit … Weiterlesen